Bei der Offenen Ganztagsschule (OGS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleich gestellt. Mit der Anmeldung besteht daher Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum von Anfang bis Ende. Eine generelle Abmeldung von der OGTS ist nicht möglich. Die Abwesenheitsregelung entspricht daher auch dem sonstigen Schulbetrieb.
Krankmeldungen: Bitte umgehend die Schule und zusätzlich auch die Ansprechpartner der OGS informieren.
Antrag auf tageweise Einzelbefreiung von der OGS bzw. vorzeitiges Abholen gewährt die Schulleitung bei rechtzeitiger Antragsstellung.
Bitte mindestens zwei Tage im Voraus beantragen !